© Muzeum Pałacu Króla Jana III w Wilanowie

Besucherinformation

  • Die Besichtigung des Schlosses erfolgt in Gruppen bis zu 25 Personen, nach Anmeldung kann eine Führung gebucht werden. Museumsführungen werden in polnischer Sprache und in zahlreichen Fremdsprachen angeboten (u.a. Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch).
  • Der Park kann einzeln oder nach vorheriger Vereinbarung im Rahmen einer Führung besichtigt werden.
  • Temporäre Ausstellungen im Küchengebäude und in der Orangerie sind individuell zu besichtigen.
  • Gruppenkarten für die Besichtigung des Schlosses sollten mindestens 7 Tage im voraus gebucht werden: Kartenreservierung.
  • Die Reservierung einer Besichtigung findet durch das ausfühlen und unterschreiben des Reservierungsformular statt. (Zu entnehmen im Katalog "Reservierung").
  • Im Falle der Stornierung einer Reservierten Besichtigung in einem Zeitraum kürzer als zwei Arbeitstage vor der Besichtigung, belastet das Museum den Reservierenden mit 50% der gesamt Quote für die Eintrittskarten zum Schloss, oder im Fall des Parks - die Gebühr für reservierte Führung.  
  • Begleitpersonen von Schulklassen erhalten Ermässigung.
  • Personen, die von Gebühren befreit sind, erhalten kostenfreie Eintrittskarten zum Besuch des Schlosses, des Parks oder der Ausstellungen.
  • Die Preise für normale und ermässigte Eintriittskarten für Konzerte und andere kulturellen Veranstaltungen, werden individuell für jede Veranstaltung festgelegt. 
  • Bei unvorhergesehenen Änderungen in der Möglichkeit der Besichtigung einer Ausstellungen, informiert das Muesum mindestens 14 Tage im voraus.  
  • Das Fotografieren und Filmen in den Innenräumen des Schlosses und in den Sonderausstellungen ist nicht gestattet. Ausnahmen sind nach gesonderten Vereinbarungen möglich. Ausführliche Auskunft erfragen Sie bitte in der Abteilung für Wissenschaftliche Dokumentation: dokumentacja@muzeum-wilanow.pl  
  • Im Parkgelände ist das gebührenfreie Fotografieren und Filmen außer für kommerzielle Zwecke gestattet, wenn es der Umgebung nicht schadet. In anderen Fällen ist eine Genehmigung des Museums in Form eines rechtsgültigen Vertrags erforderlich. In dem Vertrag werden die Zahlungsbedingungen festgelegt, und zwar je nach Bestimmung der Aufnahmen und dem Aufwand, der notwendig ist, um das Gelände zugänglich zu machen, sowie unter Berücksichigung der erforderlichen Schutzmaßnamen gegen die Beschädigung von Denkmälern und anderen Teilen des Museumsbesitzes.
  • Auf Wunsch organisieren wir kostenpflichtige Gruppenbesichtigungen des Schlosses und der Ausstellungen in den Abendstunden; sie können z.B. mit einem Konzert verbunden werden.
  • Ausführliche Informationen erhalten Sie von der Abteilung der Offentlichkeitsarbeit unter der Tel. 0048 22 544 28 00 oder dop@muzeum-wilanow.pl
  • Die Einführung von Fahrrädern und Tieren auf dem Gelände des Hofes vor dem Schloss und des Parks verboten ist (gilt nicht für Blindenhunde). Fahrräder können Sie an den  Sondereinflüssen vor dem Tor stehen.