Woher nahm Johann III. Geld für die Kriegskasse?
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Musée Palais de Wilanów

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Woher nahm Johann III. Geld für die Kriegskasse?
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„Für die Husaria, schwere Reiterei, sollen Schuhe aus gutem Ziegenleder gefertigt und die Stiefelschäfte über das Knie reichen“ – lesen wir in den sogenannten „acta castrensia relationum“ der Wojewodschaft Sieradz, die zwischen einem Wojewoden und Zünften abgesprochen und in die Gerichtsbücher eingetragen wurde. Aber Schuhe, wenn auch festes Schuhwerk, stellten nur einen, zumal gering kostspieligen Anteil der Ausrüstung eines Husaren der schwerbewaffneten Reiterei, die mit dem siegreichen, persönlich von König Johann III. geführten Angriff bei Wien stets in Verbindung gebracht wurde.

Die geringen Einnahmen des Fiskus aus gewöhnlichen Steuern verlangten vom polnischen Reichstag – dem Sejm, Steuerbeschlüsse zu fassen, um Mittel für den Krieg und die Vergrößerung der Armee bereitzustellen. Jedoch das im 17. Jahrhundert immer häufigere „Auseinanderreißen des Reichstags“ durch einen Adeligen, steigerte auf dem Gebiet der Steuerpolitik die Bedeutung der regionalen Adelslandtage - der Sejmiki. Die öffentlichen Gelder stammten in erster Linie aus den von Bauern entrichteten Steuern, was, bedenkt man den Agrarcharakter der Adelsrepublik (Rzeczpospolita) im 17. Jahrhundert, recht offensichtlich war. Die Bauern zahlten für den von sich genutzten Acker die Hufensteuer (1 Kulmer Hufe entsprach 16,8 ha) und in Litauen, wo man die Anzahl der Hufen schwer berechnen konnte, zahlten sie für je eine Hütte die Feuerstellensteuer – „podymne“.

Aus den königlichen Gütern wurde ein Viertel, die sogenannte kwarta – in Zahlen ¼ des Einkommens entrichtet. In Wirklichkeit waren diese Beträge jedoch viel geringer, da sie nach der Güterzählung im Jahre 1564 berechnet und später nicht mehr verifiziert wurden. Manchmal wurde aber auch ein Doppelviertel (dupla) oder vierfacher Viertel (kwadrupla) erhoben. Ab dem Jahre 1649 zahlten die königlichen Güter hiberna, das sogenannte Winterruhegeld für die Armee. Es handelte sich um Ausgleich dafür, dass die königlichen Güter von der mühevollen Unterbringung der Armee im Winter freigestellt wurden, als die Kriegshandlungen ruhten. Die Stadtbürger zahlten das Grundsteuer szos und Akzise, eine außergewöhnliche Steuer für verkaufte Ware in Königsstädten, Kirchenstädten und in Handelsdörfern. Die Steuer czopowe, eine Getränkesteuer (Stopfen/czop vom Stopfen mit Bier und Schnaps) wurde als die „größte Rettung der Adelsrepublik (Rzeczpospolita)“ angesehen. Einnahmen aus dem Getränkesteuer szelężne, auch Gasthaussteuer in Höhe von 10% für alle im Gasthaus verkauften Alkoholika bezeichnet, standen den regionalen Adelslandtagen – sejmiki zur Verfügung.

Zwei Stände: der Adel und die Geistlichkeit, zahlten in der Regel keine Steuern und wälzten diese Abgabepflicht auf die nicht privilegierten Stände ab. Nur in Ausnahmefällen, als die Ausgaben des Staates plötzlich anstiegen und von anderen Steuereinnahmen nicht gedeckt werden konnten, hat der Sejm die sogenannte Generalkopfsteuer beschlossen, dessen Höhe ja nach Amt oder Pachtgröße des königlichen Gutes królewszczyzna von 1 Groschen bis zu 300 Złoty reichen konnte (1 Złoty zählte damals 30 Groschen). Man könnte dies mit einer persönlichen progressiven Direktsteuer vergleichen, denn die höchsten Amtsinhaber: Wojewoden, Kastellane und Bischöfe zahlten am meisten. Von der Kopfsteuer waren nur Kinder bis zum 10 Lebensjahr befreit. Deshalb war diese Steuerart sehr effizient. Im 17. Jahrhundert wurde diese Steuer sechs Mal beschlossen, davon vier Mal unter Johann III.: 1674, 1676, 1683 und im Jahre 1690., was auf die ökonomische Anstrengung der Adelsrepublik (Rzeczpospolita), bewirkt durch unzählige Kriege hindeutet.

Für die Einnahmen und Ausgabe der beiden Schatzämter der Krone und des Großfürstentums waren die Schatzmeister: der Großschatzmeister der Krone und Großschatzmeister Litauens verantwortlich, die während der Reichstage ihre Rechnungsführung, die sogenannte liczba vorlasen, um vom Sejm Entlastung von ihrer Amtsführung zu erwirken. Sie verfügten aber über ein recht geringes Verwaltungsapparat. In dieser Situation oblag die Eintreibung und Verteilung der Steuern, sowie eine immer häufig werdende Steuererhebungspolitik den regionalen Adelslandtagen- sejmiki, die ein eigenes Finanzapparat aus Eintreibern und Aufsehern berufen haben. Die Steuern wurden anhand von beeidigten Erklärungen, häufig mit dem Wappensiegel des jeweiligen Adeligen – des Eigentümers eines Landbesitzes erhoben. Ihre Erklärungen waren nicht immer aufrichtig. Der in Litauen ansässige Stanisław Niezabitowski gibt in seinem Tagebuch ehrlich zu: „Gestern habe ich ein falsches Eid abgelegt. Gott behüte mich vor Sünde!“

Alle oben genannten Finanzprobleme der Adelsrepublik (Rzeczpospolita) wirkten sich auf die militärisch-politische Vorhaben Johanns III. negativ aus. Sie trugen etwa zum Misserfolg seiner Pläne in der Moldau bei.

Encyklopedia historii gospodarczej Polski (Enzyklopädie der Wirtschaftsgeschichte Polens), Bd. 2, red. von A. Mączak , S. 274–276.

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